FAQs

Bewachung & Vorschriften

Ja, die Rhein-Neckar Security GmbH besitzt eine gültige Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO, erteilt durch die zuständige Behörde.

Alle Mitarbeiter verfügen mindestens über die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung. Zusätzlich nehmen sie regelmäßig an Schulungen teil – etwa zu Deeskalation, Brandschutz und Erster Hilfe.