AGB

Rhein-Neckar-Security GmbH

Thomas-Mann-Str. 80·67071 Ludwigshafen am Rhein

Tel. +49 621 15209041·E-Mail: rns-gmbh@rhein-neckar-security.de·Web: www.rhein-neckar-security.de

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen der Rhein-Neckar-Security GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Auftraggebern.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.

(1) Art, Umfang, Beginn und Ende der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag, Leistungsverzeichnis oder der Dienstanweisung.

(2) Änderungen oder Erweiterungen der beauftragten Leistungen bedürfen der Schriftform.

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Objekt sind unverzüglich mitzuteilen.

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt netto ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB.

(1) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).

(3) Die Haftung ist auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur

Auftragsdurchführung notwendig.§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Ordentliche Kündigungen haben schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Frist zu erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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